Rechte und Pflichten im Homeoffice: welche Regelungen gelten?

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Auch im Home-Office gelten wie am Arbeitsplatz gesetzliche und vertragliche Rechte und Pflichten. Gibt es bald ein Recht auf Home-Office, und muss der Arbeitgeber Home-Office gewähren?

2020 war gezeichnet von der Covid-19-Pandemie. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft, Lebens- und Arbeitsweise der Menschen waren enorm. Einschränkungen während der Lockdowns hinterließen Spuren und zwangen einen Lebenswandel auf, der intensive und auch interessante Neuerungen mit sich brachte. Arbeiten im Home-Office brachte Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber.

Laut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (ifo-Institut) wuchs die Zahl der Beschäftigten, die regelmäßig im Home-Office arbeiten, von 51 Prozent vor auf 76 Prozent während der Pandemie – in großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern sogar von 74 auf 97 Prozent.1

Mit dem neuen Arbeitsumfeld in den eigenen vier Wänden wuchsen auch die Anforderungen, und neue interessante Aufgaben entstanden. Welche Rechte und Pflichten gibt es bei einer Home-Office-Regelung? Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Home-Office? Welche Pflichten kommen dem Arbeitgeber beim Home-Office zu? – Home-Office-Regelung, Probleme und neue Anforderungen auf einen Blick.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Home-Office?

Home-Office und Telearbeit – Was ist zu beachten?

Keine verstopften Autobahnen, Zeit sparen und bei voller Konzentration und in Ruhe zu Hause die Arbeit erledigen – dabei geben nur etwa 56 Prozent der Arbeitnehmer an, sie seien im Home-Office effektiver als am Arbeitsplatz.2

Rechte und Pflichten im Home-Office gelten laut Arbeitsvertrag-Regelung und müssen eingehalten werden. Auch gesetzliche Vorgaben sind bindend. Lediglich der Ort der Erfüllung wandelt sich – eine Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz wird für die Arbeit im Home-Office natürlich ausgesetzt.

Verstöße, Rechte und Pflichten sind nach wie vor dieselben:

Mobbing vor der Webcam bleibt ein No-Go, Beleidigung kann ein Grund für die fristlose Entlassung sein, und bei einem Unfall auf dem Weg zum Drucker haftet die Krankenkasse wie bei einem Unfall am Arbeitsplatz.

Recht auf Home-Office? – Das gibt es (noch) nicht

Das Recht auf Home-Office, die Arbeit von zu Hause, gibt es nicht. Es muss grundsätzlich unterschieden werden, ob:

– Arbeitgeber die Arbeit im Home-Office anordnen,

– Arbeitgeber die Arbeit im Home-Office freistellen oder

– eine außergewöhnliche Situation zur Arbeit im Home-Office zwingt.

Eine kleine Hürde steht dem Home-Office häufig im Weg: Die Anordnung zur Arbeit im Home-Office würde damit einhergehen, dass der Arbeitgeber es mit den nötigen Geräten einrichten muss.

Ein generelles Recht auf Home-Office gibt es (noch) nicht.

Home-Office-Ausstattung durch den Arbeitgeber problematisch

Ein kleines oder mittelständiges Unternehmen würde sich somit vor der Aufgabe sehen, in so schon wirtschaftlich unklaren und teilweise schweren Zeiten plötzlich eine komplette zusätzliche Einrichtung zu finanzieren, wie es eine Dienstvereinbarung zur Telearbeit erfordere.

Das bedeutet, dass Telefon, Computer, Drucker, Schreibtisch, Bürostuhl und andere Arbeitsutensilien die unklare Corona-Zeit finanziell zusätzlich belasten.

Unterschied zwischen Telearbeitsplatz und Home-Office

Häufig werden die Begriffe Telearbeit, mobiler Arbeitsplatz und Home-Office äquivalent verwendet. Unterschiede gibt es allerdings:

Telearbeitsplatz: Der Telearbeitsplatz bezeichnet einen nach Arbeitsstättenverordnung und Dienstvereinbarung fest eingerichteten Arbeitsplatz. Die Einrichtung des Telearbeitsplatzes sind Home-Office-Kosten für den Arbeitgeber. Dabei ist auch ein Internetzugang zur Verfügung zu stellen.

Home-Office und mobiles Arbeiten: Die Arbeitsbedingungen im Home-Office während der SARS-CoV-2-Epidemie entsprechen den Vorgaben eines Telearbeitsplatzes. Mobiles Arbeiten erfolgt im Prinzip an einem Notebook und kann mit dem Smartphone zur Kommunikation voll erfüllt werden.

“Der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.” (DGUV) bemerkt dazu, dass für einen ergonomischen Arbeitsplatz langfristig andere Bedingungen erfüllt sein müssen, als sie für mobiles Arbeiten genügen3

Um lange an einem Arbeitsplatz tätig zu sein und keine Einschränkungen zu erleiden, sollte beispielsweise auf eine zusätzliche Tastatur, eine Computermaus und einen separaten Bildschirm wert gelegt werden.

Aktuelle Forderungen nach mehr Home-Office

Forderungen nach einem Recht auf Home-Office kommen aktuell vom Deutschen Gewerkschaftsbund. So sollte neben dem Recht auf Telearbeit der Betriebsrat bei der Gestaltung der Bedingungen mehr Mitspracherechte erhalten, wie der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, bekannt gab.4

Auch aus der Politik kommen deutliche Forderungen nach einem Gesetz für das Recht auf Home-Office – Arbeitsminister Hubertus Heil und Olaf Scholz fordern, dass ein Recht auf Home-Office gesetzlich verankert wird.5

Wie Olaf Scholz betont, sei dabei eine wichtige Anforderung, dass Privates und Berufliches getrennt würden – eine Arbeit im Home-Office dürfe beispielsweise nicht bedeutet, dass man rund um die Uhr zur Verfügung stünde.

Die Teilung zwischen Privatem und Beruflichem ist auch bei der Ausstattung des Telearbeitsplatzes grundlegend. Fraglich ist allerdings, wie kleine Unternehmen ihren Festangestellten ein zweites Büro im privaten Umfeld finanzieren sollen.

Nicht jeder Arbeitnehmer verfügt zudem über genug Wohnraum, um ein kleines Büro einzurichten, das den Standardanforderungen der DGUV und anderen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wichtige Aufgaben bei der Umstellung auf Home-Office

Aspekte der Umstellung bei der Arbeit auf Home-Office sind, dass die Arbeit nicht qualitativ leidet und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Den Kundenservice auch im Home-Office erfolgreich gestalten, in Videokonferenzen über wichtige Unternehmensziele sprechen oder bei einer gemeinsamen Quizrunde vor der Webcam in einer Videokonferenz während des Lockdowns den Zusammenhalt stärken.

Eine große Aufgabe bei der Arbeit mit technischen Geräten von zu Hause ist beispielsweise die Einhaltung der Datenschutzverordnung.

Einhaltung der Datenschutzverordnung ist eine Herausforderung bei der Arbeit mit technischen Geräten zu Hause.

Datenschutz im Home-Office

Der Berliner beauftragte für Datenschutz gab in einer Pressemitteilung Informationen und Empfehlungen zum Datenschutz im Home-Office bekannt.

Wichtige Anforderungen sind, dass berufliche Daten nur kurz auf privaten Geräten gespeichert werden dürfen, eine Verschlüsselung stattfinden müsse und bei der Verwendung von Privatrechnern ein zweites Benutzerkonto und starke Passwörter verpflichtend seien.

Für die Verschlüsselung von Datenträgern seien Programme wie der Microsoft Bitlocker oder das Programm VeraCrypt geeignet.

Ausgedruckte Dokumente mit entsprechenden Informationen sollten unter Verschluss gehalten und gegebenenfalls im Unternehmen zur Archivierung oder Vernichtung abgegeben werden.

Sensible Daten dürften zudem nicht auf einem privaten Computer gespeichert werden, so heißt es in einer Pressemitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die Nutzung von passwortgeschützten Clouds für Unternehmen und einer verschlüsselten Kommunikation sind für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und die Bewahrung von Betriebsgeheimnissen grundlegend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (pdf) mit aktuellen Hinweisen zum Datenschutz im Home-Office.

Weitere Aspekte des Datenschutzes sollten individuell geprüft werden.

Umstellungen auf Home-Office bereits umsetzbar

Eine Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeitern einen Telearbeitsplatz zu finanzieren, dürfte für aus der Pandemie-Zeit angeschlagene Unternehmen eine gewaltige Aufgabe sein.

Auch Lösungen für Arbeitnehmer, die aufgrund kleiner Wohnungen keinen Platz für ein zweites Büro finden oder in Gegenden mit mangelndem Netzausbau leben, müssen neben vielen weiteren Ausnahmesituationen bedacht werden.

Für größere Unternehmen gehört das Home-Office schon heute zum Arbeitsalltag. Praktikable und einfach integrierbare Lösungen, die einen sicheren Kundendienst, die interne Kommunikation und Fragen der Home-Office-Sicherheit erfüllen, bieten dabei auch für kleine und mittelständische Unternehmen attraktive Lösungen der digitalen Kommunikation.

 

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Quellen:

1) https://www.ifo.de/DocDL/sd-2020-digital-14-demmelhuber-etal-homeoffice-vor-nach-corona.pdf

2) https://www.merkur.de/leben/karriere/studie-deutsche-moegen-homeoffice-oft-lieber-als-buero-es-liegt-nicht-an-den-kollegen-zr-90012751.html

3) https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3925

4) https://rp-online.de/politik/deutschland/dgb-chef-zu-wenig-homeoffice-durch-antiquiertes-kontrollverhalten-der-arbeitgeber_aid-55643069

5) https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-hubertus-heil-homeoffice-gesetz-100.html

Ursprünglich veröffentlicht 24 Apr, 2021, Aktualisiert 26 Apr, 2021

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